Die seit Juli 2013 valide HOAI reguliert die Vergütung der Dienstleistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur, der Raumordnung und des Bauwesens vollbringen. Ausgenommen sind Ingenieure, die in Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Zudem sind Ingenieurleistungen der Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Verfahrens-, Elektro- und Prozesstechnik nicht inbegriffen, die nicht wirklich unmittelbaren Bezug zur technischen Ausstattung des Bauwerkes haben. Für sie wurden nur nicht verpflichtende Regulierungen eingerichtet.