In Deutschland besteht keine allgemeine Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Länder in ihrem jeweiligen Baurecht und Architektenrecht die Bestellung vorschreiben. Dies betrifft besonders bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und optimaleren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in den Gebäuden mit höher gelegenen Risiken zu erwarten ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.